Die Dekanatsjugendkammer
Die Kammer ist das geschäftsführende Gremium und vertritt die Belange der Evangelischen Jugendarbeit im Dekanatsbezirk Fürstenfeldbruck. Sie kümmert sich zum Beispiel um Finanzen und die Jahresplanung.
Die Aufgaben der Dekanatsjugendkammer sind:
Vertretung der Belange der evangelischen Jugendarbeit im Dekanatsbezirk
Herstellung von Verbindungen zwischen den verschiedenen Formen der gemeindlichen und übergemeindlichen Jugendarbeit und Verantwortung für den weiteren Aufbau der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk
Mitwirkung bei der Anstellung der in der Jugendarbeit hauptberuflichen Jugendreferent:innen und bei der Berufung des:r Dekanatsjugendpfarrer:in
Planung gemeinsamer Aktionen und Veranstaltungen sowie der Fortbildung der Mitarbeitenden
Entscheidung über Konzeptions-, Planungs- und Strukturfragen der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk
Berücksichtigung und Miteinbeziehung der bei der Umsetzung betroffenen anderen Gremien im Dekanatsbezirk
Verbind zu anderen Jugendorganisationen
Kritische Begleitung der Arbeit der hauptberuflichen Jugendreferent:innen und des:r Dekanatsjugendpfarrer:in
Entgegennahme des jährlichen Arbeitsberichtes des:r Dekanatsjugendpfarrer:in und des:r Dekanatsjugendreferent:in
Verteilung der für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk zur Verfügung stehenden Gelder und anderer Mittel und die Erstellung von Rahmenrichtlinien für ihre entsprechende Verwendung
Benennung von Vertreter:innen der Jugendarbeit für die Berufung in die Dekanatssynode gemäß § 4 Dekanatsbezirksordnung
Wahl der Delegierten der evangelischen Jugendarbeit in den Stadt- oder Kreisjugendring[en]
Mitglieder
- Bernhard Sauermann, Dekanatsausschuss
- Lena Bauer, Dekanatsjugendreferentin
- Julia Flender, FFB Gnadenkirche
- Der Förderverein der Evang. Jugend im Dekanat FFB
- Frank Krauss, Dekanatsjugendpfarrer
- Fridolin Hesse, Herrsching
- Isabell Jekel, FFB Erlöserkirche
- Tobias Ketzel, Olching
- Emily Pauli, FFB Erlöserkirche
- Jakob Schaudig, Planegg-Stockdorf
- Manuel Styrsky, Gauting
- Luca Zöller, Gilching
FAQs zur Kammer
Was sind die Aufgaben der Dekanatsjugendkammer?
Die Dekanatsjugendkammer ist das zentrale Entscheidungs- und Beschlussorgan zu Belangen der Jugendarbeit auf Dekanatsebene. Das bedeutet, dass in der Dekanatsjugendkammer über alle Angelegenheiten der Jugendarbeit in einem Dekanatsbezirk, die über die kirchengemeindliche Jugendarbeit hinausgeht, gesprochen und meist auch abgestimmt wird.
Hier ein paar Beispiele für Themen der Dekanatsjugendkammer:
Anschaffungen für den Verleih
Dekanatsweite Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungen, Grundkurse
Vertretung der gesamten evangelischen Jugendarbeit im Dekanatsbezirk in der Öffentlichkeit und gegenüber anderen (Jugend-)Verbänden
Haushaltsführung und -planung des Jugendverbands
Konzeptionelle Überlegungen zur kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien
Wie setzt sich die Dekanatsjugendkammer zusammen?
Die Dekanatsjugendkammer besteht momentan aus 12 Personen:
Sechs Personen werden vom Dekanatsjugendkonvent gewählt und vertreten die Jugendleiter:innen in der Dekanatsjugendkammer
Eine hauptamtliche Person aus dem Jugendwerk (ist qua Amt drin und die geschäftsführende Stelle)
Eine Person aus Pfarrkapitel (Dekanatsjugendpfarrer:in, ist auch qua Amt drinnen)
Eine Person aus dem Dekanatsausschuss (wird alle sechs Jahre neu bestimmt)
Drei Berufungsplätze (überkirchengemeindliche Jugendarbeit, Verbände usw.)
Was sind die Berufungsplätze?
Unsere Geschäftsordnung definiert zu den Berufungsplätzen folgendes:
„[…]bis zu drei Mitarbeitenden der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk unter besonderer Berücksichtigung der im Dekanatsbezirk tätigen Verbände (vgl. Nr 1 Abs. 3 OEJ), Vereine und unterrepräsentierten Personenkreisen.“
Das bedeutet zunächst erstmal, dass die evangelischen Jugendverbände, die Mitglied der Evangelischen Jugend in Bayern sind, berufen werden können / sollen. Diese sind neben den Kirchengemeinden die zentrale_n Akteur_innen in der evangelischen Jugendarbeit. Die Ordnung der evangelischen Jugend in Bayern (OEJ) definiert die Jugendverbände im I. Abschnitt, Nr. 1, (3).
Mit unterrepräsentierten Personenkreisen sind alle in der tätigen EJ Personengruppen / Organisationen gemeint, welche momentan in der Besetzung der Gremien ohne die Berufungsplätze nicht ausreichend oder gar nicht repräsentiert sind. Hierbei geht es darum, dass auch alle anderen Formen der evangelischen Jugendarbeit oder eben nicht repräsentierten Formen der Jugendarbeit in einem Dekanatsbezirk die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Jugendarbeit im Dekanatsbezirk erhalten.
Wie werden die Berufungsplätze vergeben?
Die Dekanatsjugendkammer frägt nach ihrer Neuwahl neben den Jugendverbänden im Dekanatsbezirk die Jugendausschüsse der Gemeinden an. Die Jugendverbände als auch die Jugendausschüsse haben dann ca. vier Wochen Zeit, Personen für die Berufungsplätze vorzuschlagen. Im Anschluss werden aus den vorgeschlagenen Personen sowie Personen, die die Kammer selbst als geeignet sieht, bis zu drei Personen in die Kammer berufen.
Wie kann ich die Dekanatsjugendkammer erreichen?
Wir freuen uns über deine Teilnahme an einer Sitzung, ansonsten sind wir immer erreichbar unter:
Darf ich an den Sitzungen teilnehmen?
Auf MS Teams werden wir ab sofort in den Kanal Allgemein unsere Termine posten, die Jugendausschüsse erhalten auch ab sofort die Termine per Mail und sonst auch in unserem Kalender.
Wie erhalte ich Infos über das aktuelle Geschehen in der Dekanatsjugendkammer?
Über deinen Jugendausschuss, dieser erhält ab sofort die Informationen kurz zusammengefasst nach jeder Sitzung per Mail. Ansonsten kannst du auch gerne die Protokolle auf unserer Homepage lesen.
Die Sitzungsprotokolle der Dekanatsjugendkammer gibt es hier.
Wenn ich ein Anliegen habe, kann ich mich an die Dekanatsjugendkammer wenden?
Ja unbedingt! Selbst, wenn wir nicht dafür verantwortlich sind, helfen wir dir gerne die richtige Anlaufstelle zu finden oder dein Anliegen an diese weiterzugeben. Gerne stehen wir euch für weitere Fragen / Anregungen / Kritik offen gegenüber und freuen uns über.