Dekanatsjugendkammer (DJKa, Kammer)
Foto der neu gewählten Kammermitglieder

 

 

Die Kammer

Du möchtest mal sehen wie die Kammer arbeitet? Dann schau doch bei einer unserer Sitzungen vorbei, diese sind nämlich öffentlich! Die Termine findest du in unserem Kalender.

 


Aufgaben:

>> die Planung gemeinsamer Aktionen und Veranstaltungen sowie die der Fortbildung der Mitarbeitenden

 

>> die Mitwirkung bei der Anstellung der in der Jugendarbeit hauptamtlich Tätigen

 

>> die Verteilung der für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk zur Verfügung stehenden Gelder und anderer Mittel

 

>> Verbindungen zwischen den verschiedenen Formen der gemeindlichen und übergemeindlichen Jugendarbeit herzustellen.

 

Mitglieder

Pfarrerin Susanne Parche, stellv. Dekanin
Lena Bauer, Dekanatsjugendreferentin
Julia Flender, FFB Gnadenkirche 
der Förderverein der Evang. Jugend im Dekanat FFB
Constantin Greim, Pfarrer, Gilching
Fridolin Hesse, Herrsching
Isabell Jekel, FFB Erlöserkirche
Tobias Ketzel, Olching    
Johannes Pauli, FFB Erlöserkirche    
Jakob Schaudig, Planegg-Stockdorf  
Manuel Styrsky, Gauting
 
Luca Zöller, Gilching

FAQs zur Kammer

Was sind die Aufgaben der Dekanatsjugendkammer?

 

Die Dekanatsjugendkammer ist das zentrale Entscheidungs- und Beschlussorgan zu Belangen der Jugendarbeit auf Dekanatsebene. Das bedeutet, dass in der Dekanatsjugendkammer über alle Angelegenheiten der Jugendarbeit in einem Dekanatsbezirk, die über die kirchengemeindliche Jugendarbeit hinausgeht, gesprochen und meist auch abgestimmt wird.
Hier ein paar Beispiele für Themen der Dekanatsjugendkammer:


>> Anschaffungen für den Verleih

>> Dekanatsweite Aktionen, Veranstaltungen, Fortbildungen, Grundkurse

>> Vertretung der gesamten evangelischen Jugendarbeit im Dekanatsbezirk in der Öffentlichkeit und gegenüber anderen (Jugend-)Verbänden

>> Haushaltsführung und -planung des Jugendverbands

>> Konzeptionelle Überlegungen zur kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien

 

 

Wie setzt sich die Dekanatsjugendkammer zusammen?

 

Die Dekanatsjugendkammer besteht momentan aus 12 Personen:

 

>> Sechs Personen werden vom Dekanatsjugendkonvent gewählt und vertreten die Jugendleiter_innen in der Dekanatsjugendkammer
>> Eine hauptamtliche Person aus dem Jugendwerk (ist qua Amt drin und die geschäftsführende Stelle)
>> Eine Person aus Pfarrkapitel (Dekanatsjugendpfarrer_in, ist auch qua Amt drinnen)
>> Eine Person aus dem Dekanatsausschuss (wird alle sechs Jahre neu bestimmt)
>> Drei Berufungsplätze (überkirchengemeindliche Jugendarbeit, Verbände usw.)

 


Was sind die Berufungsplätze?

 

Unsere Geschäftsordnung definiert zu den Berufungsplätzen folgendes:

„[…]bis zu drei Mitarbeitenden der Jugendarbeit im Dekanatsbezirk unter besonderer Berücksichtigung der im Dekanatsbezirk tätigen Verbände (vgl. Nr 1 Abs. 3 OEJ), Vereine und unterrepräsentierten Personenkreisen.“

Das bedeutet zunächst erstmal, dass die evangelischen Jugendverbände, die Mitglied der Evangelischen Jugend in Bayern sind, berufen werden können / sollen. Diese sind neben den Kirchengemeinden die zentrale_n Akteur_innen in der evangelischen Jugendarbeit. Die Ordnung der evangelischen Jugend in Bayern (OEJ) definiert die Jugendverbände im I. Abschnitt, Nr. 1, (3).
Mit unterrepräsentierten Personenkreisen sind alle in der tätigen EJ Personengruppen / Organisationen gemeint, welche momentan in der Besetzung der Gremien ohne die Berufungsplätze nicht ausreichend oder gar nicht repräsentiert sind. Hierbei geht es darum, dass auch alle anderen Formen der evangelischen Jugendarbeit oder eben nicht repräsentierten Formen der Jugendarbeit in einem Dekanatsbezirk die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Jugendarbeit im Dekanatsbezirk erhalten.

 


Wie werden die Berufungsplätze vergeben?

 

Die Dekanatsjugendkammer frägt nach ihrer Neuwahl neben den Jugendverbänden im Dekanatsbezirk die Jugendausschüsse der Gemeinden an. Die Jugendverbände als auch die Jugendausschüsse haben dann ca. vier Wochen Zeit, Personen für die Berufungsplätze vorzuschlagen. Im Anschluss werden aus den vorgeschlagenen Personen sowie Personen, die die Kammer selbst als geeignet sieht, bis zu drei Personen in die Kammer berufen.

 

 


Wie kann ich die Dekanatsjugendkammer erreichen?

Wir freuen uns über deine Teilnahme an einer Sitzung, ansonsten sind wir immer erreichbar unter:

 

kammer@ej-ffb.de.

 


Darf ich an den Sitzungen teilnehmen?

 

Auf MS Teams werden wir ab sofort in den Kanal Allgemein unsere Termine posten, die Jugendausschüsse erhalten auch ab sofort die Termine per Mail und sonst auch in unserem Kalender.

 


Wie erhalte ich Infos über das aktuelle Geschehen in der Dekanatsjugendkammer?

 

Über deinen Jugendausschuss, dieser erhält ab sofort die Informationen kurz zusammengefasst nach jeder Sitzung per Mail. Ansonsten kannst du auch gerne die Protokolle auf unserer Homepage lesen.

Die Sitzungsprotokolle der Dekanatsjugendkammer gibt es hier.

 

Wenn ich ein Anliegen habe, kann ich mich an die Dekanatsjugendkammer wenden?

 

Ja unbedingt! Selbst, wenn wir nicht dafür verantwortlich sind, helfen wir dir gerne die richtige Anlaufstelle zu finden oder dein Anliegen an diese weiterzugeben.

Gerne stehen wir euch für weitere Fragen / Anregungen / Kritik offen gegenüber und freuen uns über.

 



 

Termine
22.11. KiKK
08.02. Völkerballturnier
15.03. dekanatsweiter Konfitag
22.03. Starttag Frühjahrsgrundkurs
28.03. KiKK in Aßling
12.04. Frühjahrsgrundkurs
02.10. Herbstgrundkurs Teil 1
10.10. Herbstgrundkurs Teil 2
18.10. Herbstgrundkurs Abschlusstag
14.11. KiKK in Grafrath